Formulare der LSV-Sportförderung

Was wird gefördert?

Gefördert werden können Investitionsmaßnahmen (Neu- oder Umbau bzw. Sanierung von Sportstätten oder Vereinsheimen sowie der Ankauf von langlebigem Sportgerät) und nicht-investive Maßnahmen wie beispielsweise Übungsleitertätigkeiten / Ausrichtung von Meisterschaften / Teilnahme an (überregionalen) Meisterschaften / Teilnahme an Schulungsmaßnahmen / Teilnahme an Austauschmaßnahmen / Durchführung förderfähiger Projekte im Jugendbereich / besondere Maßnahmen auf Antrag im Rahmen zur Verfügung stehender Haushaltsmittel. Andere Formen der Vereinsförderung z. B. durch kostengünstigen Verleih von Sport- und Spielgerät sind im Einzelfall zu erfragen.                                              

Diese Liste erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.

 


Investitionsförderung

Das Land Schleswig-Holstein hat die Förderung von Investitionsmaßnahmen aus Landesmitteln dem Landessportverband übertragen. Für die Investitions- förderung gelten daher die Fördergrundsätze des LSV-Finanzausschusses.

Gefördert werden demnach:

   - der Neubau, der Umbau und

   - die Sanierung von Sportstätten sowie

   - der Ankauf bestimmter langlebiger Sportgeräte.

 

Grundlage für eine mögliche Förderung bildet die "Richtlinie über die (Projekt-)Förderung des Landessportverbandes Schleswig-Holstein". 

 

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Richtlinie - Sportförderung LSV
01_Richtlinie Stand 30.01.2024.pdf
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Antrag - Kauf von Sportgeräten
Antrag_auf_Gewaehrung_einer_Zuwendung_KA
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Antrag - Bau- und Sanierungsmaßnahme
BauAntrag Stand 30.01.2024.pdf
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Verwendungsnachweis - Bau- und Sanierungsmaßnahme unter 50.000 Euro
Verwendungsnachweis_Bau_u._Sanierungen_u
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Verwendungsnachweis - Bau- und Sanierungsmaßnahme über 50.000 Euro
Verwendungsnachweis_Bau_u._Sanierungen_u
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