Was wird
gefördert?
Gefördert werden
können Investitionsmaßnahmen (Neu- oder Umbau bzw. Sanierung von Sportstätten oder Vereinsheimen sowie der Ankauf von langlebigem Sportgerät)
und nicht-investive Maßnahmen wie beispielsweise Übungsleitertätigkeiten / Ausrichtung von Meisterschaften / Teilnahme an (überregionalen) Meisterschaften /
Teilnahme an Schulungsmaßnahmen / Teilnahme an Austauschmaßnahmen / Durchführung förderfähiger Projekte im Jugendbereich / besondere Maßnahmen auf Antrag im Rahmen zur Verfügung stehender
Haushaltsmittel. Andere Formen der Vereinsförderung z. B. durch kostengünstigen Verleih von Sport- und Spielgerät sind im Einzelfall zu erfragen.
Diese Liste erhebt nicht den
Anspruch auf Vollständigkeit.
Investitionsförderung
Das Land Schleswig-Holstein
hat die Förderung von Investitionsmaßnahmen aus Landesmitteln dem Landessportverband übertragen. Für die Investitions- förderung gelten daher die Fördergrundsätze des
LSV-Finanzausschusses.
Gefördert werden
demnach:
- der Neubau, der Umbau und
- die Sanierung
von Sportstätten sowie
- der Ankauf
bestimmter langlebiger Sportgeräte.
Grundlage für eine mögliche
Förderung bildet die "Richtlinie über die (Projekt-)Förderung des Landessportverbandes Schleswig-Holstein".
Richtlinie - Sportförderung LSV
01_Richtlinie Stand 30.01.2024.pdf
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Antrag - Kauf von Sportgeräten
Antrag_auf_Gewaehrung_einer_Zuwendung_KA
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Antrag - Bau- und Sanierungsmaßnahme
BauAntrag Stand 30.01.2024.pdf
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Verwendungsnachweis - Bau- und Sanierungsmaßnahme unter 50.000 Euro
Verwendungsnachweis_Bau_u._Sanierungen_u
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Verwendungsnachweis - Bau- und Sanierungsmaßnahme über 50.000 Euro
Verwendungsnachweis_Bau_u._Sanierungen_u
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