Inhaber*in einer Prüfer-Lizenz des Deutschen Sportabzeichens erhalten auf Antragstellung eine Aufwandsentschädigung von 150,- Euro. Voraussetzung hierfür ist ein 10maliger Einsatz in mindestens zwei Quartalen innerhalb eines Kalenderjahres. Der Antrag wird vom Sportabzeichenobmann/frau ihres Vereines gestellt und muss bis spätestens zum 01.11. eines jeden Jahres in der Geschäftsstelle eingereicht werden.