Lizenzen mit 4-jähriger Gültigkeitsdauer:
Fortbildung im ersten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit
Die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach dem erfolgreichen Besuch von Fortbildungsveranstaltungen im Umfang von 15 LE um drei Jahre verlängert.
Fortbildung im zweiten oder dritten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit:
Die Gültigkeit der Lizenz wird nach erfolgreichem Besuch von Fortbildungsveranstaltungen im Umfang von 30 LE um weitere vier Jahre verlängert.
Überschreiten der Gültigkeitsdauer um vier oder mehr Jahre:
Die Lizenz verfällt. ABER:
Wiedereinsteiger-Programm
Ab sofort können Wiedereisteiger*innen zwischen allen angebotenen Schwerpunkten wählen und sich so nach Neigung und Einsatzgebiet im Sportverein entscheiden. Zur Zeit stehen in Schleswig-Holstein neben dem Schwerpunkt „Ältere“ die Ausbildungsgänge „Fitness“, „Kinder“ und „ Freizeit- und Breitensport“ zur Auswahl. Zur Anmeldung muss die abgelaufene Trainer- oder Übungsleiterlizenz und die Mitgliedschaft in einem dem Landessportverband angeschlossenen Sportverein nachgewiesen werden. Ansonsten wird ebenso verfahren, wie oben beschrieben.